Hinweise zur Archivbenutzung

Wie wird ein Archiv benutzt?

1) Wenn Sie eine universitätsgeschichtliche Frage haben, versuchen Sie sich zuerst einen ersten Überblick über die im Universitätsarchiv vorhandenen Bestände zu verschaffen, um festzustellen, ob für Ihre Thematik überhaupt Akten vorhanden sind.

Hier geht es zu den Beständen

2) Lesen Sie die im zweiten Abschnitt auf dieser Seite folgende Benutzungsordnung.

3) Formulieren Sie eine möglichst genaue Anfrage an das Archiv, die Angaben zum in Frage kommenden Zeitraum, zu den Personen etc. enthält. Sie können evtl. Fragen auch telefonisch klären. 

Hier können Sie Kontakt zum Archiv aufnehmen

Ernennung von Carl Edel zum ordentlichen Professor an der Universität Würzburg vom 28. März 1840. Edel war Rektor der Universität von 1849/50-1851, 1854/55-1855, 1859/60-1860, 1864/65-1865, 1868/69-1870 und 1873/74-1874

4) Der Archivar wird Ihnen entweder eine schriftliche Auskunft erteilen oder Sie beraten und über vorhandene Akten informieren.

5) Sollten Sie Archivalien einsehen wollen, so senden Sie bitte einen ausgefüllten

Benutzerantrag

mit der Post an das Universitätsarchiv. Die Faszikel werden vom Archivar für Sie ausgehoben und im Lesesaal Sondersammlungen der Universitätsbibliothek zur Verfügung gestellt. 

Hier finden Sie die Öffnungszeiten und Anfahrtspläne

6) Für die kommerzielle Nutzung des Archivs und für die Reproduktion von Archivmaterial für Publikationen benötigen Sie die Zustimmung des Universitätsarchivs.

 


Benutzungsordnung

1. Benutzung der Stücke aus dem Archiv nur im Handschriftenlesesaal der Universitätsbibliothek Würzburg. Für die Benutzung gelten die allgemeinen Bestimmungen der Universitätsbibliothek.

2. Es dürfen gleichzeitig je fünf Stücke aus dem Archiv ausgeliehen werden.

3. Der Benutzer verpflichtet sich, ein Exemplar seiner Arbeit kostenlos dem Archiv der Universität Würzburg zukommen zu lassen, sofern er wesentliche Materialien aus der Beschäftigung mit dem Universitätsarchiv verwendet.

4. Akten aus den Beständen des Archivs des Rektorats und Senats sollten folgendermaßen zitiert werden: UWü ARS Nr. ; Personalakten aus der Registratur der Zentralverwaltung: UWü ZV PA Name.

5. Reproduktionen aus Beständen des Universitätsarchivs sind nur möglich, wenn eine Schädigung der Archivalien ausgeschlossen ist und keine rechtlichen Beschränkungen entgegenstehen; sie können ausschließlich durch die Foto- bzw. Kopierstelle der Bibliothek angefertigt werden. Für die Bestellung von Reproduktionen verwenden Sie bitte das ausliegende Formular „Repro-Auftrag“.

- Kopiererlaubnis für ganze Akten wird grundsätzlich nicht erteilt.

- Aus ARS Akten sind bis zu 10 Kopien je Akte als Photoauftrag erlaubt.

- Aus nummerierten Personalakten sind bis zu 5 Kopien möglich.

- Aus Personalakten ohne Nummer (Hängeregistratur) sind Kopien nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung möglich.

Eine Vervielfältigung für gewerbliche Zwecke oder im größeren Umfang ist nicht statthaft. Das Vervielfältigungs- und Nutzungsrecht darf ohne Genehmigung des Universitätsarchivs nicht auf Dritte übertragen werden.

6. Bei Veröffentlichungen ist vor der bildlichen Wiedergabe die Genehmigung des Universitätsarchivs einzuholen. Die Reproduktionen dürfen nur für den genehmigten Zweck verwendet werden; eine darüber hinausgehende Nutzung (z.B. Digitalisierung, Einspeicherung in elektronische Datenhaltungssysteme, Internet-Publikation) ist unzulässig. Für die Wahrung aller etwa bestehenden Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte trägt der Benutzer selbst die Verantwortung.